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Die Herbeiführung geschlechtergerechter Beteiligungsmöglichkeiten befasst sich mit der Geschlechterdifferenz und den sich hieraus ergebenden möglichen Diskriminierungen. Das Ziel des geschlechtergerechten Ansatzes ist eine Sensibilisierung der Einzelnen und die Umsetzung von Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.

“Geschlechtergerechtigkeit als normativer Begriff deklariert die Herstellung demokratischer Verhältnisse zwischen Frauen und Männern zum politischen Ziel. Die politischen Partizipationschancen und die gesellschaftliche Ressourcenverteilung zwischen Frauen und Männern sollen verbessert werden. Undemokratische Strukturen in privaten Verhältnissen sollen verändert und explizit gewaltförmige Herrschaftsausübung von Männern über Frauen sollen abgebaut werden.
Geschlechtergerechtigkeit als visionäres Ziel bedeutet:
- dass eine Vielzahl von geschlechtlichen Identitäten besteht und anerkannt wird (...),
- dass, unabhängig von Geschlechtszuschreibungen, jeder Mensch die Chance hat, Bezierungen und intaraktive Situationen zu gestalten, wei diesenicht durch geschlechtsspezifische Macht- und Herrschaftsmechanismen gekennzeichnet sind,
- dass sich symbolische Geschlechterordnungen durch eine Vielzahl von Leitbildern und Lebensentwürfen auszeichnen, die als gleichwertig betrachtet werden und nicht von Ausgrenzungen, Stereotypien und Klischees über “die” Männer und “die” Frauen geprägt sind,
- dass unabhängig von Geschlechtszuschreibungen Chancengleichheit besteht und gesellschaftliche Verhältnisse nicht durch patriarchale Strukturen bestimmt werden, sodass es keine Zuweisung von Positionen, Arbeit oder Macht über das Geschlecht gibt.” (Heinrich-Böll-Stiftung, 2002 b, S.5)

Ein Beispiel ...
... für den unterschiedlichen Umgang mit dem gleichen Thema bei Frauen und Männern ist das der Gewalt im Betreuungsalltag: Wie reagieren Männer auf Gewalt von Bewohnern, die in manchen von Wohngruppen für behinderte Menschen zum Alltag gehört? „Indianer kennen keinen Schmerz“ oder „Männer weinen nicht“ - Männliche Wohngruppenbeschäftigte zeigen keine Gefühle, insbesondere keine Schwäche. Die genannten Äußerungen snd Ausdruck der erlernten sozialen Geschlechterrolle. Bei Frauen dagegen ist der Ausdruck von Gefühlen wie Hilflosigkeit und Weinen sozial akzeptiert, vielleicht sogar gefordert. Seltsam wirkt es doch, wenn frau sich souverän in einer Gewaltsituation verhält. Frauen sind eben „Opfer“ von Gewalt und „hilfsbedürftig“ - das haben wir gelernt. Es ist in unserem Weltbild „normal“, dass Frauen Gefühle ausdrücken. Wenn Männer das gleiche emotional offene Verhalten zeigen, laufen sie dagegen Gefahr, im Wiederholungsfall als „leistungsgemindert“ bezeichnet und damit in ihrer Kompetenz für ihre Arbeit hinterfragt zu werden.

Mehr als 70 % der Beschäftigten in Pflege und Betreuung sind Frauen.

Die Herbeiführung geschlechtersensibler und -gerechter Verhältnisse soll sowohl gesellschaftliches Ziel, privates Leitbild wie auch Grundsatz in Organisationen sein.
 

Geschlechtergerechtigkeit ist das Ziel.
Ein Weg dahin ist der Gender Mainstreaming Ansatz.
 

Dies bedeutet in Organisationen:
Bei allen Vorhaben die unterschiedliche Lebenssituation, die Interessen, Herangehensweisen etc. von Frauen und Männern von vorneherein und regelmäßig zu berücksichtigen.
 

  • Ziele:
    Geschlechtersensibilität,
    Geschlechtergerechtigkeit,
    Gleichwertigkeit zwischen Frauen und Männern
     
  • Aufzudecken ist also:
    Welche Normen steuern das Verhalten?
    Die Frage lautet: wie kann ich diese Normen i.S. einer größeren Geschlechtergerechtigkeit verändern?
     
  • Die Aufgabe der Herbeiführung von Geschlechterdemokratie wendet sich an beide Geschlechter - Frauen und Männer gleichermaßen.

 



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